Der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist, wenn die Eintrittsschwelle erreicht wird.
Er entspricht dem massgebenden Lohn abzüglich dem Koordinationsabzug und beträgt mindestens CHF 3 555.
Der Koordinationsabzug dient dazu den bei der Pensionskasse versicherte Lohn zu bestimmen.
Dieser entspricht 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt aktuell bei CHF 24'885.-.
Er kann gemäss Reglement variieren. Der Koordinationsbetrag muss vom Grundlohn abgezogen werden,
da dieser Betrag bereits bei der AHV-Ausgleichskasse versichert ist.
Bei einer Beschäftigung von 100% entspricht der Koordinationsabzug CHF 24‘885 (Stand 2019).
Bei einer Teilbeschäftigung wird der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad angepasst.
Basis = Total Beitragspflichtiger Lohn - Freibeitrag (CHF 2'073.75).
Ist die so berechnete BVG-Basis kleiner als die minimale Basis (CHF 296.25),
ist die minimale Basis zu verwenden.
Bsp.: CHF 2291.65 - CHF 2'073.75 = CHF 217.90
In diesem Fall wird der BVG Mindestabzug von CHF 296.25 automatisch angewendet.
der Freibetrag für die Berechnung des BVG-Abzugs gekürzt werden?
Nein, für Kunden der GastroSocial.
Bei Ein- und Austritten während des laufenden Monats ist der effektive Bruttolohn für die Berechnung des Lohnabzugs massgebend. Der Koordinationsabzug wird nicht gekürzt. Fällt der Bruttolohn unter CHF 1’777.50, müssen Arbeitgebende den Mindestabzug vornehmen.
- GastroSocial Leitfaden 2020 BVG-Rechner
Ja, für Kunden der Hotela.
Bei Ein- und Austritten während des laufenden Monats ist der effektive Bruttolohn für die Berechnung des Lohnabzugs massgebend. Der Koordinationsabzug wird auf das Austrittsdatum angepasst (27 Tage).
Fällt der Bruttolohn unter CHF 1’777.50, müssen Arbeitgebende den Mindestabzug vornehmen.
-
Hotela https://www.hotela.ch BVG-Rechner
Ja, es handelt sich um einen Lohnbestandteil. Er wird für die Berechnung des Mindestlohnes der obligatorischen Versicherung und des koordinierten Lohnes berücksichtigt.
- Berufliche Altersvorsorge
Gilt für Arbeitnehmer nach Erreichen des 25. Lebensjahres.
Es wird ein fixer prozentualer Abzug vom koordinierten AHV-pflichtigen Lohn vorgenommen. Hierdurch wird ein Altersguthaben aufgebaut.
- Berufliche Altersvorsorge Risiko
Gilt für Arbeitnehmer zwischen 18 und 24 Jahren.
Es wird ein reduzierter prozentualer Abzug vorgenommen, da nur die Risiken Tod und Invalidität versichert sind. Es wird noch kein Altersguthaben aufgebaut.
- Berufliche Altersvorsorge Fix
Gilt für Arbeitnehmer nach Erreichen des 25. Lebensjahres.
Es wird ein fixer Abzug, von der BVG-Stiftung vorgegeben, vorgenommen. Hierdurch wird ein Altersguthaben aufgebaut. So kann ein fixer monatlicher Betrag bei jedem einzelnen Mitarbeiter zu hinterlegt werden.
Auf welches Konto in der Lohnabrechnung verbuche ich das?
Der Einkauf in die BVG wird in der Lohnabrechnung bei der Lohnart "Korrektur BVG" eingeben.
Anzahl, Basis sowie Prozentsatz kann manuel eingegeben werden und es wird automatisch auf das richtige Konto gebucht.
Sind diese 2 Möglichkeiten auch vorhanden oder müsste dies anders gelöst werden?
Die Lohnart "Korrektur BAV" kann beliebig oft eingefügt werden. Die Bemerkungen "Aktuelles Jahr" und "Vorjahr" werden dabei die Kommentarfelder eingegeben.
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