Kranken-/Unfalltaggeld auszahlen

Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Mitarbeitern Kranken-/Unfalltaggeld auszahlen muss?

eezytool hat hierfür bestimmte Lohnarten vorgesehen: 

  • Unfalltaggeld vom Arbeitgeber:   Im Falle eines Unfalls zahlt der Arbeitgeber 
        während der ersten 2 Tage + dem Unfalltag selbst den Lohn zu 88%.
        Solange der Arbeitgeber die Zahlungen der Taggelder übernimmt (Wartefrist), 
        nutzen Sie die Lohnart Taggelder vom Arbeitgeber (für Kranken/Unfalltaggeld).
  • Krankentaggeld vom Arbeitgeber:   Im Falle einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber
        während der ersten 29 Tage den Lohn zu 88% selbst.
        Solange der Arbeitgeber die Zahlungen der Taggelder übernimmt (Wartefrist),
        nutzen Sie die Lohnart Taggelder vom Arbeitgeber (für Kranken/Unfalltaggeld).
  • Taggelder aus Versicherung:    zahlt die Versicherung ab dem Tag,
        ab dem die Versicherung die Lohnzahlung übernimmt.
        Bei Unfall ab dem 3. Tag, bei Krankheit ab dem 30. Tag.

Vorher zwingend immer die Lohnart Taggeld vom Arbeitgeber nehmen.
Sobald die Versicherung die Zahlungen übernimmt, nutzen Sie die Lohnarten
Krankentaggeld bzw. Unfalltaggeld aus Versicherung.



Bei allen Lohnarten ist in der Regel der korrekte Prozentsatz (ausgehend von 100% Krankheit oder Unfall) für die Auszahlung des Lohnes bereits hinterlegt. Für die einzelnen Lohnarten ist jedoch folgendes zu beachten:

Taggelder vom Arbeitgeber:

Anzahl:  bei Krankheit Anzahl der Tage (Wartefrist), bis die Versicherung die Zahlungen übernimmt
              (Policenabhängig bei Unfall springt die Versicherung in der Regel ab dem dritten Tag ein).
              Achtung: eingegeben werden müssen 3 Tage: Tag des Unfalls + 2 Tage Wartefrist

Basis:    Monatslohn = regulärer Bruttolohn (ohne 13.Monatslohn)
              Stundenlohn = durchschnittl. Bruttolohn (ohne Ferien-/Feiertagsentschädigung) der letzten 6 -12 Mon.


Krankentaggeld/Unfalltaggeld aus Versicherung:

Anzahl:  Anzahl der Krankheits-/Unfalltage des laufenden Monats (nach Abzug allfälliger Taggelder vom
              Arbeitgeber
) darf 30 Tage nicht überschreiten.

Basis:    Monatslohn = regulärer Bruttolohn zzgl. dem anteiligen 13. Monatslohn
              Stundenlohn = durchschnittl. Bruttolohn (ohne Ferien-/Feiertagsentschädigung) zzgl. dem anteiligen
                                  13. Monatslohn der letzten 6 bis 12 Monate (die für den Mitarbeiter günstigere Variante)