Lohnausweis 2020 - Besonderheiten betr. Taggelder Kurzarbeitsentschädigung

Was ist im Zusammenhang mit den in 2020 ausgerichteten Taggelder der Arbeitslosenversicherung für Kurzarbeit (COVID19) zu berücksichtigen?

Die Eidg. Steuerverwaltung hat im Dezember 2020 neue Bestimmungen veröffentlicht für den Lohnausweis 2020:

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/formulare/lohnausweis/la-wegleitung-2021.pdf.download.pdf/la-wegleitung-2021.pdf

Diese betreffen insbesondere die im Jahr 2020 abgerechneten Taggelder der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeit bei COVID19. (Kurzarbeitsentschädigungen - KAE)

Der Gesamtbetrag der in 2020 abgerechneten Taggelder COVID19 (Lohnausweis-Ziffer 7) + die Anzahl Tage die betroffen sind (Lohnausweis-Ziffer 15), sollen im Lohnausweis ausgewiesen werden.

Vorgangsweise:

  • Neue Lohnarten in der Konfiguration überprüfen:

  1. Unter Konfiguration / Basis / Lohnarten sicherstellen, dass folgende Lohnarten vorhanden sind:
    •  Falls gewünscht, kann die Bezeichnung der Lohnart um einen Buchstaben (a/b/c/d/f...) ergänzt werden,
      damit diese in der Reihenfolge der Lohnarten in alphabetischer Reihenfolge erscheint.
    • Konfiguration verlassen.
  • Nachbearbeitung der Dezember-Lohnabrechnungen

  1. Lohnabrechnungen der betroffenen Mitarbeiter für die von KAE relevanten Monate ausdrucken. (In der Regel: März / April / Mai / Dezember)
     
  2. In der Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2020 muss der Gesamtbetrag der in 2020 abgerechneten KAE in der Lohnart Diverse Zulagen AHV-pflichtig NEGATIV eingegeben werden.
     
  3. Als Kommentar geben Sie diesen Text ein Umgliederung KAE COVID19 2020. Den Text in den Zwischenspeicher nehmen. 
     
  4. Die neu eingefügte Lohnart Leistungen KAE COVID19 wird in die Lohnabrechnung eingefügt (Taste + / INS)
     
  5. Der unter 2. bereits erfasste Betrag wird in diese Zeile POSITIV eingeben bzw. der zwischengespeicherte Kommentar Umgliederung KAE COVID19 2020 ein weiteres Mal eingefügt.
     
  6. Die aus den entsprechenden Lohnabrechnungen ersichtliche Anzahl Tage für die KAE abgerechnet wurde, soll in der Lohnart Tage Kurzarbeitsentschädigung COVID 19 erfasst werden.


     
  7. Die 2. neu eingefügte Lohnart: Tage Kurzarbeitsentschädigung COVID19 wird mit der aus den einzelnen betroffenen Lohnabrechnungen zusammengezählten Anzahl Tage mit KAE ergänzt.
     
  8. ACHTUNG: Die Basis für die automatische Berechnung des 13. Monatslohnes bei Mitarbeitern im Stundenlohn muss geändert werden.
  • Die bestehende Lohnart "13. Monatslohn 100% monatl. Auszahlung" muss angepasst werden wie folgt: Anzahl = Null
  • Anstelle fügen Sie bitte die neue Lohnart "13. Mt.-Lohn Betrag" ein und setzen die Basis: gemäss untenstehendem Screenshot
  • Anzahl = 1
  1. Zur Kontrolle sollte die bereits gedruckte Lohnabrechnung für den Monat Dezember mit jener auf dem Bildschirm verglichen werden: 
    • Das Total beitragspflichtiger Lohn bzw. das Total steuerpflichtiger Lohn sollte unverändert sein.  
    • Die Anzahl Tage für die KAE abgerechnet wurde sollte in der Zeile Tage Kurzarbeitsentschädigung COVID19  ersichtlich sein.
       
  2. Zur Kontrolle sollte die Lohnblattübersicht der betroffenen Mitarbeiter überprüft werden: siehe Beispiel

  • Lohnausweise erstellen (siehe Muster im Anhang)

    • Lohnausweise erstellen unter: Listen / Löhne / Lohnausweise - Jahr 2020
       
    • Kontrolle der Darstellung der unter Ziffer 7 ausgewiesenen KAE-Taggelder

       
    • Kontrolle der Darstellung der Anzahl Tage für KAE in der 2. Zeile der Ziffer 15.