elektronische Zeiterfassung

Darf die gestempelte Arbeitszeit bei der Erfassung gerundet werden? Darf man die Arbeitszeiten einfach nach der 5-Minuten-Regel oder im ¼-Stunden-Takt runden?

Die Arbeitszeit ist exakt zu erfassen (insbesondere bei der elektronischen Erfassung möglich). Es darf nicht auf- oder abgerundet werden.

Darf die gestempelte Pause bei der Erfassung gerundet werden? Wenn die Pausen regulär gestempelt werden, kommt man in den seltensten Fällen auf exakt 30 Minuten.

Nein - auch die Pausen sind nach Minuten exakt zu erfassen und dürfen nicht gerundet werden. 

Dürfen Mitarbeiter erst 5 Minuten vor offiziellem Arbeitsbeginn einstempeln, auch wenn sie bereits 15 Minuten vorher anfangen? Muss das dann separat im Arbeitsvertrag ausgewiesen werden?

Sofern der Arbeitsbeginn auf 8 Uhr festgelegt wurde, kann der Arbeitgeber anordnen, dass ein vorzeitiger Arbeitsbeginn nicht als Überstundenarbeit gilt. Somit ist ein effektiver Arbeitsbeginn möglich. Die Mitarbeitenden sind dementsprechend zu informieren.

Hat der Mitarbeiter das Recht das detaillierte Journal, welches automatisch durch die Arbeitszeitstempelungen gespeichert wird, einzusehen? 

Auch wenn der Betrieb die gestempelten Arbeitszeiten in einem speziellen Arbeitszeitformular, welches der Mitarbeiter monatlich unterschreibt, darstellt, hat der Arbeitnehmer jederzeit Anrecht, in das detaillierte Journal Einsicht zu nehmen.