Die Arbeitszeit ist exakt zu erfassen (insbesondere bei der elektronischen Erfassung möglich). Es darf nicht auf- oder abgerundet werden.
Nein - auch die Pausen sind nach Minuten exakt zu erfassen und dürfen nicht gerundet werden.
Sofern der Arbeitsbeginn auf 8 Uhr festgelegt wurde, kann der Arbeitgeber anordnen, dass ein vorzeitiger Arbeitsbeginn nicht als Überstundenarbeit gilt. Somit ist ein effektiver Arbeitsbeginn möglich. Die Mitarbeitenden sind dementsprechend zu informieren.
Auch wenn der Betrieb die gestempelten Arbeitszeiten in einem speziellen Arbeitszeitformular, welches der Mitarbeiter monatlich unterschreibt, darstellt, hat der Arbeitnehmer jederzeit Anrecht, in das detaillierte Journal Einsicht zu nehmen.