Wie kann ich vorgegebene Lohnarten ändern? (Korrektur-Lohnarten)
Bestimmte Lohnarten, wie z.B. AHV/IV/EO können in der Lohnabrechnung weder manuell geändert, noch gelöscht werden.
Für solche Fälle, oder auch um Korrekturen von Vormonaten vorzunehmen, besteht die Möglichkeit, Korrektur-Lohnarten einzufügen.
- Öffnen Sie mit 'Ins' die Liste der > Lohnarten. Dort finden Sie von allen Sozialversicherungsabrechnungen und den Quellensteuern jeweils eine Korrektur-Lohnart.
- Wählen Sie die entsprechende Lohnart mit einem Doppelklick aus. Diese erscheint direkt unter der originalen Lohnart (z.B. Korrektur KTG erscheint unter KTG).
- Sie haben die Möglichkeit Anzahl, Basis und % einzutragen. Wenn es sich um eine Gutschrift handelt, geben Sie bei der Anzahl einen negativen Wert ein.