Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen. Prinzipiell wird empfohlen, die Familienzulagen erst abzurechnen, wenn Sie die Bescheinigung der Ausgleichskasse erhalten haben. Nur so kennen Sie den genauen Anspruch.
eezytool stellt hierfür die Lohnart a Kinderzulagen zur Verfügung.
Bitte benutzen Sie für jedes Kind eine eigene Zeile. Sie können diese Lohnart beliebig oft einfügen.
In der Zelle Kommentar vermerken Sie das Geburtsdatum und den voraussichtlich letzten Monat der Ausrichtung der KZ.
>>> GastroSocial - Familienzulagenrechner
Familienzulagen können bis zu fünf Jahren rückwirkend ab dem Anmeldedatum beantragt werdem. Anspruch und Leistungen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Betragssätzen.