Ja. Die relevanten Altersgrenzen sind bei den einzelnen Lohnarten hinterlegt und werden bei gesetzlichen Änderungen automatisch von eezytool angepasst. In Verbindung mit dem Geburtsdatum des Mitarbeiters wird so immer die korrekte Zuordnung erteilt. Voraussetzung ist, dass die entsprechende zusätzliche Lohnart im Vertrag des Mitarbeiters eingefügt wurde.
Bsp.: Erreicht ein Mitarbeiter im laufenden Jahr das 25. Altersjahr, wird eezytool automatisch den BVG-Abzug mit der Lohnart BAV-Risiko auf die neue Lohnart BAV anpassen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn beide Lohnarten im Arbeitsvertrag hinterlegt sind.