Quellensteuer Grenzgänger Frankreich

Wie gehe ich mit französischen Grenzgängern vor?
  • Französische Grenzgänger sind von der Quellensteuer befreit, wenn Sie
    das Formular 2041 (erhältlich bei den jeweiligen französischen Finanzämtern) vorlegen.
    Die Ansässigkeitsbescheinigung muss jedes Jahr vom Mitarbeiter neu vorgelegt werden.
    Der Arbeitgeber reicht diese bei der kantonalen Steuerbehörde ein.
     
  • Legt der Mitarbeiter keine Ansässigkeitsbescheinigung vor,
    ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Quellensteuerabzug vorzunehmen.