Kann ich den L-GAV-Abzug monatlich vornehmen?
Ja, rein technisch ist dies möglich.
Jedoch soll der Abzug gemäss L-GAV im gesamten einmal jährlich vorgenommen werden.
Somit werden auch Differenzen in der Abrechnung vermieden.
Ja, rein technisch ist dies möglich.
Jedoch soll der Abzug gemäss L-GAV im gesamten einmal jährlich vorgenommen werden.
Somit werden auch Differenzen in der Abrechnung vermieden.