Wann und wie zahle ich Überstunden und Überzeit aus?
Überstunden
- Übersteigt der Überstundensaldo am Ende eines Monats 200 Stunden, sind die über 200 Stunden hinausgehenden Überstunden zwingend zusammen mit dem Lohn des Folgemonats auszuzahlen.
- Bei Austritt eines Mitarbeiters sind die Überstunden zu 100% des Bruttolohnes zu zahlen, wenn
- die Arbeitszeit gemäss Art. 21 L-GAV erfasst wird,
- dem Mitarbeiter monatlich schriftlich das Überstundensaldo kommuniziert wird,
- die Auszahlung spätestens mit der letzten Lohnzahlung erfolgt.
- Ist nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, müssen die Überstunden zu 125%
des Bruttolohnes ausgezahlt werden
Siehe - Zeiterfassung Überstunden
Überzeit
- Das Überzeitsaldo darf (bei einer Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche)
nicht 140 Stunden pro Jahr überschreiten.
- Spätestens bei Austritt des Mitarbeiters muss die Überzeit zu 125% des Bruttolohnes ausgezahlt werden.