Der 13. Monatslohn muss sowohl bei einer Anstellung im Monatslohn als auch
im Stundenlohn vertraglich vereinbart werden. Ansonsten besteht kein Anspruch hierauf.
Basis für die Berechnung ist der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Berechnungszeitraum.
Erfolgt die Auszahlung jeweils Ende Monat oder zusammen mit dem Stundenlohn, beträgt die Entschädigung 8,33%.
Sollten Mitarbeiter im laufenden Jahr Kranken- oder Unfalltaggelder von den Versicherungen erhalten,
dürfen diese nicht mit in die Basis des 13. Monatslohns eingerechnet werden,
da bei den Taggeldern im Normalfall der 13. Monatslohn bereits inbegriffen ist.
Drucken Sie über > Listen > Löhne > Jahresübersicht nach Mitarbeitern die
Liste für den entsprechenden Zeitraum aus. So können Sie die Basis am schnellsten berechnen.
Ja, dazu gehört auch die Auszahlung von Ruhe-, Ferien- und Feiertagen.