Die Eidg. Steuerverwaltung hat im Dezember 2020 neue Bestimmungen veröffentlicht für den Lohnausweis 2020:
Diese betreffen insbesondere die im Jahr 2020 abgerechneten Taggelder der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeit bei COVID19. (Kurzarbeitsentschädigungen - KAE)
Der Gesamtbetrag der in 2020 abgerechneten Taggelder COVID19 (Lohnausweis-Ziffer 7) + die Anzahl Tage die betroffen sind (Lohnausweis-Ziffer 15), sollen im Lohnausweis ausgewiesen werden.
Vorgangsweise:
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Neue Lohnarten in der Konfiguration überprüfen:
- Unter Konfiguration / Basis / Lohnarten sicherstellen, dass folgende Lohnarten vorhanden sind:
- Falls gewünscht, kann die Bezeichnung der Lohnart um einen Buchstaben (a/b/c/d/f...) ergänzt werden,
damit diese in der Reihenfolge der Lohnarten in alphabetischer Reihenfolge erscheint. - Konfiguration verlassen.
- Falls gewünscht, kann die Bezeichnung der Lohnart um einen Buchstaben (a/b/c/d/f...) ergänzt werden,
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Nachbearbeitung der Dezember-Lohnabrechnungen
- Lohnabrechnungen der betroffenen Mitarbeiter für die von KAE relevanten Monate ausdrucken. (In der Regel: März / April / Mai / Dezember)
- In der Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2020 muss der Gesamtbetrag der in 2020 abgerechneten KAE in der Lohnart Diverse Zulagen AHV-pflichtig NEGATIV eingegeben werden.
- Als Kommentar geben Sie diesen Text ein Umgliederung KAE COVID19 2020. Den Text in den Zwischenspeicher nehmen.
- Die neu eingefügte Lohnart Leistungen KAE COVID19 wird in die Lohnabrechnung eingefügt (Taste + / INS)
- Der unter 2. bereits erfasste Betrag wird in diese Zeile POSITIV eingeben bzw. der zwischengespeicherte Kommentar Umgliederung KAE COVID19 2020 ein weiteres Mal eingefügt.
- Die aus den entsprechenden Lohnabrechnungen ersichtliche Anzahl Tage für die KAE abgerechnet wurde, soll in der Lohnart Tage Kurzarbeitsentschädigung COVID 19 erfasst werden.
- Die 2. neu eingefügte Lohnart: Tage Kurzarbeitsentschädigung COVID19 wird mit der aus den einzelnen betroffenen Lohnabrechnungen zusammengezählten Anzahl Tage mit KAE ergänzt.
- ACHTUNG: Die Basis für die automatische Berechnung des 13. Monatslohnes bei Mitarbeitern im Stundenlohn muss geändert werden.
- Die bestehende Lohnart "13. Monatslohn 100% monatl. Auszahlung" muss angepasst werden wie folgt: Anzahl = Null
- Anstelle fügen Sie bitte die neue Lohnart "13. Mt.-Lohn Betrag" ein und setzen die Basis: gemäss untenstehendem Screenshot
- Anzahl = 1
- Zur Kontrolle sollte die bereits gedruckte Lohnabrechnung für den Monat Dezember mit jener auf dem Bildschirm verglichen werden:
- Das Total beitragspflichtiger Lohn bzw. das Total steuerpflichtiger Lohn sollte unverändert sein.
- Die Anzahl Tage für die KAE abgerechnet wurde sollte in der Zeile Tage Kurzarbeitsentschädigung COVID19 ersichtlich sein.
- Zur Kontrolle sollte die Lohnblattübersicht der betroffenen Mitarbeiter überprüft werden: siehe Beispiel
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Lohnausweise erstellen (siehe Muster im Anhang)
- Lohnausweise erstellen unter: Listen / Löhne / Lohnausweise - Jahr 2020
- Kontrolle der Darstellung der unter Ziffer 7 ausgewiesenen KAE-Taggelder
- Kontrolle der Darstellung der Anzahl Tage für KAE in der 2. Zeile der Ziffer 15.
- Lohnausweise erstellen unter: Listen / Löhne / Lohnausweise - Jahr 2020