Überzeit

Allgemein

Definition      

Stunden, welche die wöchentliche Maximalarbeitszeit
von 45 bzw. 50 Stunden pro Woche
überschreiten.

Die Berechnung erfolgt, unabhängig von Branche, Arbeitszeit
und Ruhetagen, immer im Zeitraum von Montag bis Sonntag.

Berechnung

= wöchentliche Ist-Arbeitszeit in Stunden - wöchentliche Maximalarbeitszeit (50 Stunden)
Bsp.: 53.74 Stunden gearbeitet bei einer 42-Stunden-Woche
53.74 Stunden – 50 Stunden
Überzeit = 3.74 Stunden

Die Überstunden werden bei dieser Berechnung aus-, und vorgelassen
und werden separat ausgewiesen.

Reduktion       

Überzeit kann durch zusätzliche Freizeit, in Form von zusätzlichen freien Tagen (nicht Ruhetagen!), beispielsweise durch späteren Arbeitsbeginn oder früheres Arbeitsende,
zu gleicher Dauer kompensiert werden.

Überzeit darf nur kompensiert werden, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag erwähnt wird.

Auszahlung

Überzeit muss mit einem Lohnzuschlag von 25% ausgezahlt werden, wenn sie nicht innert einer bestimmten Frist durch Freizeit ausgeglichen werden kann (Art. 13 ArG).

Überzeit darf nicht mehr als 170 Stunden pro Kalenderjahr (bei 45 Std. Höchstarbeitszeit)
bzw. 140 Stunden pro Kalenderjahr (bei 50 Stunden Höchstarbeitszeit) betragen.

 

Mein Mitarbeiter hat an einem Sonntag seinen ersten Arbeitstag. 
Wird die Überzeit immer von Montag bis Sonntag berechnet?

Gemäss Arbeitsgesetz wird die Überzeit pro Woche berechnet. Eine Woche wird von Montag bis Sonntag
gerechnet, unabhängig davon, wann der Mitarbeitende eingetreten ist.