Lohnpfändung

Einer meiner Mitarbeiter hat eine Lohnpfändung. Wie wird die Betreibung in der Lohnabrechnung eingegeben?

Für die Erfassung einer Lohnpfändung stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:

Variante 1
  1. Fügen Sie in der Lohnabrechnung die Lohnart Lohnpfändung ein. 
     
  2. Erfassen bei Anzahl eine 1 und bei Basis den zu pfändenden Betrag.
    Der erfasste Betrag wird automatisch von der Nettolohnsumme abgezogen.
     
  3. Um den Pfändungsbetrag an das Betreibungsamt zu überweisen, muss im Modul > Lieferanten-Rechn. (Kreditor) ein Kreditor erstellt werden. Die Verbuchung erfolgt auf das Konto Lohnpfändung und der Betrag entspricht exakt dem der vom Lohn abgezogen wurde. 

     
Bei einer regelmässigen Pfändung empfiehlt es sich, die Eingaben ebenfalls im Arbeitsvertrag,
unter Angabe der Zahlungsdauer im Feld Kommentar, vorzunehmen.

 

Variante 2
  1. In jeder Lohnabrechnung und jedem Arbeitsvertrag finden Sie an letzter Stelle die Zeile .
     
  2. Erfassen Sie im Feld Basis den zu pfändenden Betrag.
     
  3. Um die Zahlung an den richtigen Empfänger zu gewährleisten, muss nun noch die entsprechende Zahlungsverbindung erfasst werden. Öffnen Sie dazu mit F3 die Stammdaten des Mitarbeiters und wählen das Register Zahlungsverbindungen. Hier können zwei verschiedene Konten hinterlegt werden. Unter Überweisung 1 findet sich regulär die Bankverbindung des Mitarbeiters. Unter Überweisung 2 wird die Bankverbindung des Betreibungsamtes hinterlegt.
     
  4. Wählen Sie hierfür im ersten Auswahlfenster Überweisung/ Auszahlung Fester Betrag. Diese Auswahl legt fest, welcher Betrag der Lohnabrechnung auf das zugeordnete Konto überwiesen werden soll.
     
  5. Erfassen Sie die Bankverbindung des Betreibungsamtes und speichern Ihre Eingaben.
     
  6. Im Register Zahlung erscheinen beide Zahlungsempfänger.
     
  7. Die Zahlung erfolgt wie gewohnt.